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Lehrgebiet Informationssysteme

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Softwarepraktikum im Sommersemester 2003
Grundlagen betrieblicher Informationssysteme

Allgemeine Informationen zum Praktikum


Eintrag im Vorlesungsverzeichnis:

89-018 Softwarepraktikum (Die Dozenten der Praktischen Informatik)

halbtägig: n.V., s. Aushang

A) Die Praktikumsaufgaben werden in Gruppen bearbeitet und umfassen Entwurf, Implementierung und Testen von Softwaresystemen. Sie beziehen sich auf die Inhalte der Vorlesungen ESS I - ESS III und auf die Vorlesungen der jeweiligen Anwendungsorientierung (Eingebettete Systeme, Betriebliche Informationssysteme).
B) Wird in der Einführung bekanntgegeben bzw. verteilt.
C) ESS I - ESS III sowie Digitaltechnische Grundlagen bzw. Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme (parallel).
D) Schein bzw. Kreditpunkte nach erfolgreicher Teilnahme.
E) Pflichtveranstaltung im Grundstudium "Angewandte Informatik".

Zulassungsvoraussetzungen

Das Softwarepraktikum baut auf den Inhalten der Lehrveranstaltungen 'ESS I - III' auf. Im einzelnen gelten die folgenden, spezifischen Voraussetzungen für die verschiedenen Fachrichtungen:

  • Angewandte Informatik (AI):
    Die Teilnahme am SWP ist mit dem Studienberater abzuklären. Es müssen zwei der drei Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen 'ESS I - III' erfolgreich abgelegt worden sein. Darüberhinaus wird AI-Studenten der Anwendungsorientierung Eingebettete Systeme empfohlen, die Vorlesung 'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 1' bereits gehört zu haben und parallel zum Softwarepraktikum die Vorlesung 'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 2' zu hören. Entsprechend wird AI-Studenten der Anwendungsorientierung Betriebliche Informationssysteme empfohlen, parallel zum Softwarepraktikum die Vorlesung 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' zu hören.
  • Kerninformatik und Technoinformatik:
    Es müssen entweder zwei der drei Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen 'ESS I - III' oder die Diplomvorprüfung 'Praktische Informatik I' erfolgreich abgelegt worden sein.
  • Wirtschaftsingenieurwesen/Informatik (WII):
    SWP im Hauptstudium (Alte DPO):
    WII-Studenten können am Softwarepraktikum teilnehmen, wenn sie ihr Vordiplom abgeschlossen haben oder sie gemäß der 2 1/3-Regelung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zum Erwerb von Hauptstudiumsscheinen bei noch nicht abgeschlossenem Vordiplom berechtigt sind. Im zweiten Fall müssen sie die Vordiplomprüfung in den Fächern 'Praktische Informatik I' und 'Praktische Informatik II' bestanden haben (für WII nach alter DPO 2/1999: Vordiplomprüfung in Praktische Informatik und Schein in Konzepte und Techniken der Programmierung von Systemen).
    SWP im Grundstudium (Neue DPO):
    Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen für Angewandte Informatiker: 2 von 3 ESS-Scheinen.

    Weiterhin wird beiden Gruppen empfohlen, die Vorlesung 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' parallel zum Softwarepraktikum zu hören.

  • Lehramt Berufsbildende Schulen:
    Es werden zwei Scheine zu Lehrveranstaltungen aus {'Rechnersysteme', 'ESS I', 'ESS II'} gefordert.
  • Lehramt Gymnasien:
    Es wird die bestandene Zwischenprüfung vorausgesetzt.