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Softwarepraktikum des Fachbereichs Informatik
Zulassungsvoraussetzungen
Generell gilt die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 'ESS I - III' als Voraussetzung
für die Teilnahme am Softwarepraktikum, da die Inhalte der Praktikumsaufgaben auf den
Inhalten dieser Vorlesungen aufbauen.
Zusätzlich gelten die folgenden, spezifischen
Voraussetzungen für die einzelnen Fachrichtungen:
- Angewandte Informatik (AI):
Für AI-Studenten ist zusätzlich die Lehrveranstaltung zur gewählten
Anwendungsorientierung als Voraussetzung zu betrachten. Entsprechend müssen AI-Studenten
der Anwendungsorientierung Eingebettete Systeme (ES) die Vorlesung 'Digitaltechnische
Grundlagen - Teil 1' bereits gehört haben und parallel zum Softwarepraktikum die
Vorlesung
'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 2' hören. AI-Studenten der Anwendungsorientierung
Betriebliche Informationssysteme (BI) müssen parallel zum Softwarepraktikum die Vorlesung
'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' hören. Die jeweilige
Anwendungsorientierung legt auch bereits im Vorfeld fest, welche Aufgabe im zweiten Teil des
Softwarepraktikums zu bearbeiten ist.
- Kerninformatik (I):
I-Studenten sind dann teilnahmeberechtigt, wenn sie nach der neuen Prüfungsordnung (vom 25. Januar 2000)
Vordiplom machen! Bezüglich der im zweiten Teil des Softwarepraktikums zu bearbeitenden Aufgabe besteht grundsätzlich Wahlmöglichkeit. Bei Wahl
der ES-Aufgabe muß die Vorlesung 'Digitaltechnische
Grundlagen - Teil 1' bereits gehört worden sein und
'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 2' parallel zum
Softwarepraktikum gehört werden.
Bei Wahl der
BI-Aufgabe muß die Vorlesung 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme'
parallel zum
Softwarepraktikum gehört werden. Dies wiederum bedeutet, daß diese Wahl bereits
zu Beginn des Softwarepraktikums getroffen werden muß.
- Wirtschaftsingenieurwesen-Informatik (WII):
WII-Studenten können am Softwarepraktikum teilnehmen, wenn sie ihr Vordiplom abgeschlossen
haben oder sie gemäß der 2 1/3-Regelung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zum Erwerb
von Hauptstudiumsscheinen bei noch nicht abgeschlossenem Vordiplom berechtigt sind.
Im zweiten Fall müssen sie die Vordiplomprüfung in den Fächern 'Praktische Informatik I'
und 'Praktische Informatik II' bestanden haben (für WII nach alter DPO 2/1999:
Vordiplomprüfung in Praktische Informatik und Schein in Konzepte und Techniken
der Programmierung von Systemen). Weiterhin müssen beide Gruppen die Vorlesung
'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' parallel zum Softwarepraktikum hören
und bearbeiten im zweiten Teil des Praktikums die BI-Aufgabe.
Für WII-Studenten mit abgeschlossenem Vordiplom (in den Fächern 'Praktische Informatik I'
und 'Praktische Informatik II'), die im Wintersemster 1999/2000 die Vorlesung
'Datenbanksysteme I' gehört haben, gilt die Kombination der Lehrveranstaltungen
'Datenbanksysteme I' und 'Praktikum DB-Schemaentwurf und -Programmierung' als
Äquivalenz zur Kombination 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme'
und 'Softwarepraktikum'.
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