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Lehrgebiet Informationssysteme

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Softwarepraktikum des Fachbereichs Informatik


Zulassungsvoraussetzungen

Generell gilt die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen 'ESS I - III' als Voraussetzung für die Teilnahme am Softwarepraktikum, da die Inhalte der Praktikumsaufgaben auf den Inhalten dieser Vorlesungen aufbauen. Zusätzlich gelten die folgenden, spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Fachrichtungen:

  • Angewandte Informatik (AI):
    Für AI-Studenten ist zusätzlich die Lehrveranstaltung zur gewählten Anwendungsorientierung als Voraussetzung zu betrachten. Entsprechend müssen AI-Studenten der Anwendungsorientierung Eingebettete Systeme (ES) die Vorlesung 'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 1' bereits gehört haben und parallel zum Softwarepraktikum die Vorlesung 'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 2' hören. AI-Studenten der Anwendungsorientierung Betriebliche Informationssysteme (BI) müssen parallel zum Softwarepraktikum die Vorlesung 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' hören. Die jeweilige Anwendungsorientierung legt auch bereits im Vorfeld fest, welche Aufgabe im zweiten Teil des Softwarepraktikums zu bearbeiten ist.
  • Kerninformatik (I):
    I-Studenten sind dann teilnahmeberechtigt, wenn sie nach der neuen Prüfungsordnung (vom 25. Januar 2000) Vordiplom machen! Bezüglich der im zweiten Teil des Softwarepraktikums zu bearbeitenden Aufgabe besteht grundsätzlich Wahlmöglichkeit. Bei Wahl der ES-Aufgabe muß die Vorlesung 'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 1' bereits gehört worden sein und 'Digitaltechnische Grundlagen - Teil 2' parallel zum Softwarepraktikum gehört werden. Bei Wahl der BI-Aufgabe muß die Vorlesung 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' parallel zum Softwarepraktikum gehört werden. Dies wiederum bedeutet, daß diese Wahl bereits zu Beginn des Softwarepraktikums getroffen werden muß.
  • Wirtschaftsingenieurwesen-Informatik (WII):
    WII-Studenten können am Softwarepraktikum teilnehmen, wenn sie ihr Vordiplom abgeschlossen haben oder sie gemäß der 2 1/3-Regelung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zum Erwerb von Hauptstudiumsscheinen bei noch nicht abgeschlossenem Vordiplom berechtigt sind. Im zweiten Fall müssen sie die Vordiplomprüfung in den Fächern 'Praktische Informatik I' und 'Praktische Informatik II' bestanden haben (für WII nach alter DPO 2/1999: Vordiplomprüfung in Praktische Informatik und Schein in Konzepte und Techniken der Programmierung von Systemen). Weiterhin müssen beide Gruppen die Vorlesung 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' parallel zum Softwarepraktikum hören und bearbeiten im zweiten Teil des Praktikums die BI-Aufgabe.
    Für WII-Studenten mit abgeschlossenem Vordiplom (in den Fächern 'Praktische Informatik I' und 'Praktische Informatik II'), die im Wintersemster 1999/2000 die Vorlesung 'Datenbanksysteme I' gehört haben, gilt die Kombination der Lehrveranstaltungen 'Datenbanksysteme I' und 'Praktikum DB-Schemaentwurf und -Programmierung' als Äquivalenz zur Kombination 'Grundlagen Betrieblicher Informationssysteme' und 'Softwarepraktikum'.